Partex.de – B2B/B2C
AGB der Partex Marking Systems GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden (Fassung vom Februar 2024)
1. V E R T R A G S P A R T N E R
Ihr Kaufvertrag kommt mit der Partex Marking System GmbH, Steigstrasse 46 in 73101 Aichelberg zustande. Geschäftsführer: Andreas Blankenhorn
Telefon: 07164 – 79975 – 10
Telefax: 07164 – 79975 – 28
E-Mail: webshop@partex.de
Web-Shop: www.partex.de
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 728658
Ust-IdNr: DE156830832
2. G Ü L T I G K E I T S B E R E I C H
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen Kunden und Partex Marking System GmbH gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung, dies unter Einbeziehung der besonderen Geschäftsbedingungen von Partex Marking System GmbH für die verschiedenen Services, die nicht eine Warenbestellung zum Gegenstand haben. Die besonderen Geschäftsbedingungen der individuellen Services sind jeweils Bestandteil der jeweils angebotenen Services.Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
1. Besondere Geschäftsbedingungen der individuellen Services.
2. Diese vorliegenden AGB für Kunden.
3. Gesetzliche Regelung
3. V E R T R A G S G E G E N S T A N D – V E R T R A G S A B S C H L U S S
3.1 Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden, auf und in welcher Form auch immer und durch die Annahme der Kundenbestellung durch Partex Marking Systems GmbH zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung gem. § 151 Satz 1 BGB. Die Annahme durch Partex Marking Systems erfolgt mit dem Erhalt der Ware durch den Kunden, nach der vollständigen Übersendung der Ware durch Partex Marking Systems GmbH bzw. mit der Ausführung der Dienstleistungen beim Kunden durch Partex Marking Systems GmbH. Bestellt der Kunden per Internet, so wird Partex Marking Systems GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Dieses Bestätigungsschreiben stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.
3.3 Im Onlineshop sind jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise zu sehen, die generell eine längerfristige Preisgültigkeit erfahren. Die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote finden Sie jeweils dort, wo diese im Web-Shop unter www.partex.de dargestellt werden. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass einige Aktionsartikel schneller als vorgesehen verkauft sind. Wir geben deshalb keine Liefergarantie ab. Es gilt: Nur solange der Vorrat reicht.
3.4 Der Mindestbestellwert liegt bei 75€ netto, Bestellungen im Wert darunter, werden auf 75€ netto aufgerundet.
4. Z A H L U N G S A R T E N - Z A H L U N G S B E D I N G U N G E N
Bei Partex Marking Systems GmbH können Sie bequem per Rechnung oder auf Vorkasse bezahlen. Bei erstmaliger Bestellung im Onlineshop wird die Ware (solange nichts anderes vereinbart) gegen Vorauskasse versendet. Weitere Zahlungsarten finden Sie jeweils aktuell auf www.partex.de. Im Einzelfall behalten wir uns allerdings vor, die Ware nur gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse zu versenden.
4.1 Bezahlung per Rechnung
Sie können die bestellte Ware bequem innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug von Skonto ab Datum der mitgelieferten Rechnung begleichen.
4.2 Bezahlung per Vorauskasse
Nach Zusendung der Auftragsbestätigung und Rechnung, können Sie im voraus ohne Abzug von Skonto bezahlen.
4.3. Andere Bezahlarten
Die jeweilig aktuellen Zahlungsarten entnehmen Sie bitte www.partex.de.
5. W I D E R R U F S R E C H T - W I D E R U F S B E L E H R U N G
5.1 B2C-Kunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter in Ihrem Auftrag (der nicht der Beförderer ist) die gesendete Ware in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Partex Marking System GmbH, Steigstrasse 46 in 73101 Aichelberg mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder einer rechtsgültigen E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dazu PARTEX-Widerrufsformular auf www.partex.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
5.2. Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umfang mit ihnen zurückzuführen ist bzw. die Handelsverpackung nicht mehr in einem verkaufsbereiten Zustand ist.
5.3. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung. Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können und als solche in der Rechnung als „Sperrgut“ gekennzeichnet sind, gilt: Wir holen die Waren ab.
5.4. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Partex Marking System GmbH, Steigstrasse 46 in 73101 Aichelberg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
5.5 Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Kunden mit individuellen Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, Waren, deren Versiegelung oder Verpackung geöffnet wurde, Sonderbestellungen des Kunden, wie zum Beispiel speziell für den Kunden bestellte Ersatzteile, speziell für den Kunden beschaffte und/oder aufbereitete/bedruckte/ veredelte Artikel und Großmengenlieferungen, bei denen dem Kunden Sonderkonditionen eingeräumt wurden.
5.6. Bitte beachten Sie vor der Rückgabe von Geräten mit Speichermedien (z.B. Drucker) folgende Hinweise: Für die Sicherung der Daten sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. Bitte legen Sie sich entsprechende Sicherungskopien an bzw. löschen Sie firmenbezogene Daten. Ist eine Löschung aufgrund eines Defekts nicht möglich, so bitten wir Sie, uns ausdrücklich auf das Vorhandensein von personenbezogenen Daten hinzuweisen. Bitte vermerken Sie dies klar ersichtlich auf dem Rücksendeschein.
5.7. Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.
6. M Ä N G E L - H Ö H E R E G E W A L T - V O R B E H A L T E
Mangelnde Verfügbarkeit von bestellter Ware oder Dienstleistung, höhere Gewalt und/oder Selbstbelieferungsvorbehalt.
6.1 Sollte Partex Marking Systems GmbH nach Eingang Ihrer Bestellung feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Partex Marking Systems GmbH verfügbar ist oder nur –aus welchen Gründen auch immer- mit zeitlicher Verzögerung geliefert bzw. erbracht werden kann, wird Partex Marking Systems GmbH den Kunden hiervon umgehend informieren. Der Kunde ist berechtigt, von seiner Bestellung zurückzutreten. Bereits erbrachte Zahlungen wird die Partex Marking Systems GmbH unverzüglich nach dem Rücktritt zurückerstatten. Für den Fall, dass der Kunde an seiner Bestellung festhalten will, wird die Partex Marking Systems GmbH dem Kunden einen späteren, machbaren Liefertermin der eigentlichen Ware mitteilen oder eine Ersatzware in gleichwertigem oder vergleichbarem Qualität- und/oder Preis-Verhältnis zur nicht mehr verfügbaren Ware oder Dienstleistung anbieten. Eine Übersendung der angebotenen Ware bzw. eine Erbringung der angebotenen Dienstleistung erfolgt nur dann nicht, wenn der Kunde die Bestellung auf seiner Seite widerrufen hat.
6.2 In Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Krieg oder Kriegsgefahren, Arbeitskampfmaßnahmen (auch in Zulieferbetrieben, von deren Materialbezug die Partex Marking Systems GmbH abhängig ist), die für die Partex Marking Systems GmbH nicht vorhersehbar und unvermeidbar sind, ist die Partex Marking Systems GmbH berechtigt, die Erfüllung des Vertrags um bis zu mehreren Wochen ab Eingang der Bestellung hinauszuschieben. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Sollte der Kunde mit der Verschiebung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen werden ihm unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6.3 Im Falle eines rechtswidrigen Arbeitskampfs haftet die Partex Marking Systems GmbH nur für grobes Verschulden.
7. L I E F E R U N G
7.1 Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden ab Laderampe Erstversand.
7.2. Für Aufträge und Auslieferungen bis 31,5KG belasten wir eine Transport-/Versandkosten-pauschale von 9,99€ (zzgl. MwSt).
7.3. Für Aufträge und Auslieferungen ins Ausland gelten Tarife auf Anfrage.
7.4. Bei sperrigen Artikeln, berechnen wir einen Sperrgutzuschlag oder Palettenpreis.
7.5. Sofern der Kunde einen besonderen und/oder individuellen Lieferservice vereinbart haben, finden sich hierzu Informationen in seinen Bedingungen zu den speziellen Lieferservices.
7.6 Liefergebiet. Partex Marking Systems GmbH liefert ausschließlich an Kunden mit Sitz und Lieferadresse in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
7.7 Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen
Partex Marking Systems GmbH hält sich an alle vorgegebenen und export-relevanten Daten und Prozesse, solang diese benötigt werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. Partex Marking Systems GmbH stellt gerne als Service eine Langzeitlieferantenerklärung zur Verfügung, ist aber nicht verpflichtet, dem Kunden diesen Service jederzeit zu gewährleisten oder diese von ihren eigenen Vorlieferanten zu beschaffen.
8. P R E I S - G Ü L T I G K E I T - F Ä L L I G K E I T
8.1. Die jeweils gültigen Preise finden Sie aktuell in unserem WEB-SHOP auf www.partex.de.
8.2. Staffelpreise bei Großmengen: Bitte fragen Sie diese unter webshop@partex.de oder info@partex.de an.
8.3. Sondervereinbarungen von Preisen benötigen eine schriftliche Genehmigung seitens der Partex Marking Systems GmbH bzw. sind in elektronischen Bestellmedien seitens Partex Marking Systems GmbH gespeichert. Sollten diese Preise in einem statischen Warenwirtschaftssystem des Kunden eingespielt sein, so ist der Kunde für die jeweilige Aktualität der Preise in seinen Systemen verantwortlich.
8.4. Auf Rechnungen werden Nettopreise für die Ware und auch Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Veredlung, Warenmanipulation, Sondervereinbarungen etc.
8.5. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer
8.6. Erhebliche Preisveränderungen, sowohl nach oben als auch nach unten (z.B. durch fallende/steigende Rohstoffkosten, veränderter Gebühren, Abgaben, Zölle, Gestehungs- und Transportkosten etc.) berechtigen Partex Marking Systems GmbH, zur Weitergabe der Preisveränderung an den Kunden, der vorab informiert wird. Maßgebend für die aktuelle Bestellung ist der Preis am Eingangstag der Kundenbestellung. Aufträge, die vor der Preisveränderung bei Partex Marking Systems GmbH eingegangen sind, werden zum alten/früheren Preis ausgeführt.
8.7. Jegliche Forderungen sind bis aufs Weitere innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles zu begleichen. Ansonsten erfolgt ein Mahnverfahren mit Mahngebühren, bis zu Mahnbescheiden.
9. E I G E N T U M S V O R B E H A L T
Partex Marking Systems GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu benutzen, zu verwerten oder weiter zu veräußern. Soweit Partex Marking Systems GmbH im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf die Partex Marking Systems GmbH bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Partex Marking Systems GmbH die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunden die Austauschlieferung der Partex Marking Systems GmbH erhält.
10. G E W Ä H R L E I S T U N G
10.1 Partex Marking Systems GmbH gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß §§ 434, 435 BGB sind.
10.2 Nach Eingang der bestellten Ware hat der Kunde diese umgehend auf Vollständigkeit und / oder etwaige Mängel hin zu untersuchen und unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Wareneingang, eine Unvollständigkeit oder etwaige Mängel gegenüber der Partex Marking Systems GmbH mittels schriftlicher Mängelanzeige (Formular/E-Mail an info@partex.de) zu rügen. Bei versteckten Mängeln hat deren Rüge unverzüglich nach Feststellung des versteckten Mangels zu erfolgen.
10.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Zugang der Ware. Veräußert der Kunden die bezogenen Gegenstände gewerbsmäßig weiter (Verbrauchsgüterverkauf), so gilt ergänzend § 479 BGB.
10.4 Der Kunde hat das Recht, entweder die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Partex Marking Systems GmbH kann im Rahmen des § 439 BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
10.5 Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sache gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Beanspruchung entstanden ist.
10.7 Im Falle des Rücktritts gilt § 346 BGB.
10.8 Soweit Partex Marking Systems GmbH eine Ware an den Kunden mit einer Herstellergarantie liefert, setzt eine Inanspruchnahme von Partex Marking Systems GmbH aus § 437 BGB eine vorherige erfolglose schriftliche Geltendmachung der Garantieansprüche gegenüber den jeweiligen Herstellern voraus. Dies gilt nicht, wenn der Umfang der Garantieerklärung des Herstellers geringer oder kürzer ist als nach Ziffer 10.1 bis 10.6 dieser Geschäftsbedingungen oder Partex Marking Systems GmbH eine weitergehende Zusicherung dieser Eigenschaft als Hersteller abgegeben hat. Partex Marking Systems GmbH wird dem Kunden die ihr für die Geltendmachung von möglichen Garantieansprüchen vorliegenden Angaben zum Hersteller zugänglich machen. Sollten Sie die 48 Monate Langzeit-Garantie in Anspruch genommen haben, ist § 443 BGB mit erweiterten Kundenrechten einschlägig.
11. H A F T U N G
11.1 Partex Marking Systems GmbH, die Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Abs. 2 BGB haftet Partex Marking Systems GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Partex Marking Systems GmbH begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalpflichten wird entweder zur Kennzeichnung einer konkret beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung gebraucht oder abstrakt erläutert als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Verzug hat der Kunde alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
11.2 Im Falle von Datenverlusten haftet Partex Marking Systems GmbH nicht.
11.3 Der Umfang einer Haftung von Partex Marking Systems GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.4 Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von Partex Marking Systems GmbH, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
12. R E C H T W A H L
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Partex Marking Systems GmbH und Kunden sowie auf die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1988 ist ausgeschlossen.
13. A U S F U H R K O N T R O L L E - E X P O R T V E R B O T
Insbesondere bei technischen Produkten oder auch Computersoftware kann deren Export in bestimmte Drittländer durch das deutsche Exportrecht verboten oder Genehmigungsvoraussetzungen unterworfen sein. Des Weiteren kann Partex Marking Systems GmbH von den Herstellern aufgrund von Gesetzen in den Staaten ihres Geschäftssitzes vertraglich auf Exportverbote verpflichtet sein. Der Kunde verpflichtet sich, vor Exporten sich über mögliche gesetzliche Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten sowie im Einzelfall von Partex Marking Systems GmbH bei der Bestellung oder bei der Lieferung ausgesprochene Exportverbote ebenfalls einzuhalten. Der Kunde trägt die Kosten für oder im Zusammenhang mit Exporten stets selbst.
14. V E R S C H I E D E N E S
14.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
14.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen der Geschäftssitz von Partex Marking Systems GmbH. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei Partex Marking Systems GmbH oder der Versandort des ersten Versenders, der für Partex Marking Systems GmbH tätig wird.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
14.4 Der von uns vertriebene Katalog/die von uns betriebene Website sowie deren gesamter Inhalt insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken, Patente, Gebrauchsmuster sind sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken, in Kraft befindliche Patente oder Gebrauchsmuster gegen unberechtigte Nutzung geschützt.
Die Nutzung außerhalb des Aussuchens und des Kaufs einer Ware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits oder wenn die jeweiligen Rechte nicht bei uns liegen, von Seiten des Rechteinhabers.
14.5 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag oder für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages Hamburg vereinbart. Die Partex Marking Systems GmbH kann nach ihrer Wahl auch einen anderen gesetzlichen Gerichtsstand wählen.